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Augen auf beim Gehen: OGH zur „Vertiefung“ in der Tiefgarage

Augen auf beim Gehen: OGH zur „Vertiefung“ in der Tiefgarage

Augen auf beim Gehen: OGH zur „Vertiefung“ in der TiefgarageMag. Ernst J. Bauer
Published on: 13/01/2026

Ein Sturz in der Tiefgarage heißt nicht automatisch Schadenersatz: Der OGH stellt klar, dass Betreiber nicht jede Unebenheit extra markieren müssen. Was das für Haftung, Rechtsschutz und Unfallversicherung in der Praxis bedeutet.

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